Hausarzt-Vermittlungsfall
Liebe Kollegen,
wenn Sie als Hausarzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin einen dringenden Termin bei uns vermitteln, erhalten Sie über die Gebührenordnungspositionen GOP 03008 und 04008 einen entsprechenden Vergütungsanreiz.
Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
- Abrechnung der GOP 03008/04008 bei Terminvermittlung
- Hausärzte und Kinderärzte können GOP 03008 bzw. 04008 zusätzlich zur Versichertenpauschale (GOP 03000 bzw. 04000) abrechnen, wenn sie ihren Patienten einen Facharzttermin vermitteln.
- Bei der Vermittlung erhält der Patient eine Überweisung zur weiteren Behandlung.
- Spezielle Regelungen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)
- In der HzV können Hausärzte ebenfalls die GOP 03008/04008 ansetzen, sofern sie einen Facharzttermin vereinbaren.
- Zusätzlich muss die Pseudo-GOP 88196 angegeben werden, um die Vermittlung nachzuweisen.
- Die Terminvermittlung darf nicht Teil eines bestehenden Selektivvertrags sein.
- Fristen zur Terminvermittlung
- Die Abrechnung der GOP 03008/04008 ist zulässig, wenn der Termin spätestens am 4. Tag nach Feststellung der Notwendigkeit der Behandlung wahrgenommen wird.
- Wird der Termin zwischen dem 5. und 35. Tag vereinbart, ist eine Abrechnung nur möglich, wenn eine Terminvermittlung durch den Patienten oder die Terminservicestelle (TSS) unzumutbar oder medizinisch nicht angemessen ist.
- Ab dem 24. Kalendertag ist eine medizinische Begründung erforderlich, die im Feld „freier Begründungstext“ (Kennung 5009) anzugeben ist.
- Weitere Abrechnungsdetails
- Die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis, bei der der Termin vereinbart wurde, ist im Abrechnungsfeld 5003 zu hinterlegen.
- Unsere BSNR lautet: 400929200
- Mehrfache Abrechnung der GOP 03008/04008 im selben Quartal ist möglich, wenn der Patient zu verschiedenen Fachärzten unterschiedlicher Arztgruppen überwiesen wird.
- Wenn bekannt ist, dass der Patient bereits in derselben Arztgruppe in der Praxis des Facharztes behandelt wurde, darf die GOP 03008/04008 nicht abgerechnet werden.
- Die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis, bei der der Termin vereinbart wurde, ist im Abrechnungsfeld 5003 zu hinterlegen.
- Technische Umsetzung und Unterstützung
- Die technischen Vorgaben zur Abbildung der Feldkennungen können je nach Praxisverwaltungssystem (PVS) variieren.
- PVS-Hersteller haben dazu Anleitungen bereitgestellt, die in Hessen tätige Praxen herunterladen können. Die KV Hessen (KVH) stellt weitere Informationen bereit, sobald diese verfügbar sind.
Quelle: KVH – Stand: 26.09.2024
Gerne kooperieren wir enger mit Ihnen – zum Wohle unserer gemeinsamen Patienten. Bitte geben Sie uns einfach einen kurzen Hinweis per Telefon 061 92 61 16 oder E-Mail info@radiologie-hofheim.de – wir melden uns umgehend bei Ihnen!